Wichtige Informationen zur Ummeldung ukrainischer Fahrzeuge

Auto mit ukrainischem Kennzeichen
Ukrainische Fahrzeughalter in Deutschland müssen aktiv werden. Foto: Adobe Stock/VicVaz

Am 30. September 2024 endet die Sonderregelung für ukrainische Fahrzeuge in Deutschland. Ab diesem Datum müssen sie auf deutsche Kennzeichen umgemeldet werden. Die Ummeldepflicht beginnt, sobald das Fahrzeug ein Jahr in Deutschland ist, unabhängig von zwischenzeitlichen Ausreisen. Eine Abmeldung in der Ukraine ist nicht notwendig. Betroffene Fahrzeughalter, darunter viele Geflüchtete und Migranten, sollten dringend aktiv werden, um Bußgelder oder die Stilllegung ihrer Fahrzeuge zu vermeiden.

Werner Thermann von der Tönjes Holding AG empfiehlt, den Ummeldeprozess frühzeitig zu beginnen, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Über das Online-Portal T-Kfz.de kann die Ummeldung unkompliziert durchgeführt werden. Zu den benötigten Dokumenten gehören unter anderem ein gültiges Personaldokument, die ukrainische Zulassungsbescheinigung und eine Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO oder eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC). Digitale Versionen ukrainischer Dokumente werden im Rahmen der Ummeldung nicht akzeptiert. Alle Unterlagen müssen im Original oder in physischer Form vorliegen.

Mit dem Portal T-Kfz.de der Tönjes Holding AG steht Fahrzeughaltern ein schneller und sicherer Weg zur Verfügung, die Ummeldung online durchzuführen und die neuen Kennzeichen innerhalb weniger Werktage zu erhalten.

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