Kfz-Zulassungen
Wir lassen es zu
Ihr Problemlöser
Beim Thema Kfz-Zulassung kommt vielen Menschen sofort folgender Gedanke in den Kopf: „Dafür habe ich eigentlich gar keine Zeit.“ Mal eben schnell zulassen – das geht in Deutschland leider nicht. Oder doch? Mit unserem Angebot verabschieden Sie sich von lästigen Wartezeiten und aufreibenden Behördengängen in der Zulassungsstelle. Nutzen Sie als Autohaus, Flottenbetreiber oder Privatperson unser Angebot im Bereich der Kfz-Zulassung und sparen Sie Zeit, Geld und Nerven. Als hybrider Dienstleister bieten wir Ihnen gleichermaßen auf analogem und digitalen Weg die Möglichkeit, Ihre Fahrzeuge schnell und unkompliziert zuzulassen.
Und Sie? Kümmern sich um wichtigere Dinge!
Vertrauen Sie unseren Mitarbeitenden und ihrer langjährigen Erfahrung. Profitieren Sie jetzt von unserem Fachwissen bei der Kfz-Zulassung und unserer bundesweiten Abdeckung aller Zulassungsbezirke mit über 50 Zulassungsdienststellen. Mehr als 500.000 Zulassungen jährlich sprechen für sich. Gern entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasste Serviceangebote und setzen diese dauerhaft, zuverlässig und sicher um. Machen Sie sich die Kfz-Zulassung also zukünftig einfacher. Lernen Sie jetzt unser schnelles und direktes Online-Portal für Kfz-Zulassungen T-KFZ kennen.
Der Ablauf im Überblick
1. Fahrzeugdokumente
Wir holen bundesweit alle erforderlichen
Fahrzeugdokumente bei Ihnen persönlich ab.
2. Zulassungsvorgänge
Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung aller Zulassungsvorgänge in Ihrem Namen.
3. Unterlagen und Kennzeichen
Wir liefern Unterlagen und Kennzeichen innerhalb von drei Werktagen direkt an Ihren Wunschort.
Ihre Vorteile
Keine versteckten Kosten
Bundesweite Abdeckung aller Zulassungsbezirke
Zahlung per Rechnung möglich
Sendungsverfolgung & Statusmeldung
FAQ
Fragen und Antworten zum Thema Kfz-Zulassung
Falls Sie ein Leasingfahrzeug anmelden möchten und die Bank oder Leasinggesellschaft als Eigentümer der Zulassungsbescheinigung Teil II auftritt, bietet T-KFZ Zulassungen Ihnen die Option, nach erfolgter Zulassung die Zulassungsbescheinigung Teil II an die Bank oder Leasinggesellschaft zurückzusenden (Das Dokument ist während des gesamten Transportes versichert). Für diesen zusätzlichen Service berechnen wir eine Gebühr von 15,60€.
Ein Wechselkennzeichen ermöglicht die Nutzung von zwei Fahrzeugen. Es ist jedoch nicht gestattet, beide Fahrzeuge gleichzeitig zu benutzen. Das Wechselkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug angebracht sein. Um ein Wechselkennzeichen zu erhalten, müssen die beiden Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse angehören und die Kennzeichenabmessungen müssen identisch sein. Durch Zahlung eines Aufpreises können Sie ein zweites Fahrzeug zu Ihrem bestehenden Kennzeichen hinzufügen. Es ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Kennzeichentypen wie Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen von dieser Regelung ausgeschlossen sind.
Die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) ermöglicht die eindeutige Identifizierung eines Fahrzeugs. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Erschwerung des Weiterverkaufs gestohlener Fahrzeuge.
Die FIN besteht aus 17 Zeichen und ist in drei Blöcke unterteilt:
- 1 – 3: Herkunftsland des Fahrzeugs
- 4 – 9: Informationen zur Fahrzeugbeschreibung
- 10 – 17: Herstellerspezifische Angaben
Die FIN ist sowohl im Fahrzeugschein (ZB I) als auch im Fahrzeugbrief (ZB II) vermerkt. Zusätzlich kann man die FIN auch am Fahrzeug selbst finden, zum Beispiel an der Motorhaube, im Kofferraum, am Armaturenbrett und an anderen Stellen.
Seit dem 01. März 2007 besteht die Verpflichtung, für alle Pkw, Lkw und Busse eine Feinstaubplakette oder Umweltplakette zu besitzen, wenn sie eine sogenannte Umweltzone befahren möchten. Die Plakette, gekennzeichnet durch einen grünen Aufkleber, ist kennzeichengebunden und wird in der Regel am Randbereich der Innenseite der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht. In Deutschland gibt es derzeit 58 Umweltzonen. Je nach Schadstoffausstoß des Fahrzeugs gibt es drei verschiedene Stufen: Rot, gelb und grün. Fahrzeuge mit einem zu hohen Schadstoffausstoß erhalten keine Plakette.
Wenn Sie eine T-KFZ Zulassung haben, können Sie eine Feinstaubplakette zum Preis von 6,50 € inkl. MwSt. erwerben. Bitte fügen Sie diese während des Bestellprozesses unter dem Punkt „Kennzeichen“ Ihrem Auftrag hinzu.
Unterlagen für eine Neuwagenzulassung (Erstzulassung) über T-KFZ Zulassungen
- ZB II – Fahrzeugbrief (Original)
- Kaufvertrag (Kopie)
- COC-Papier im Original
- EWG-Übereinstimmungs-Bestimmung
- Gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters (Original)
- Vollmacht des Fahrzeughalters für die Ausführung und Bevollmächtigung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- eVB-Nummer
- Wunschkennzeichenreservierung
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
Unterlagen für eine Gebrauchtwagenzulassung über T-KFZ Zulassungen
- ZB I – Fahrzeugschein (Original)
- ZB II – Fahrzeugbrief (Original)
- Personalausweis des Fahrzeughalters (Original)
- Hauptuntersuchung / TÜV Bericht (Original)
- Vollmacht des Fahrzeughalters für die Ausführung und Bevollmächtigung
- SEPA- Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- eVB-Nummer
- Wunschkennzeichenreservierung
Die erforderlichen Unterlagen können je nach Zulassungsstelle variieren. Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns jedoch eine separate E-Mail mit einer detaillierten Checkliste aller erforderlichen Unterlagen sowie Informationen, ob sie im Original oder als Kopie vorgelegt werden müssen.
Für die Abmeldung Ihres Fahrzeugs über T-KFZ Zulassungen wird ein Betrag von 70 € erhoben. In diesem Preis sind die Amtsgebühren, die Versandkosten per DHL Express und die Dienstleistung enthalten.
In vielen Fällen besteht jedoch auch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug ohne vorherige Terminvereinbarung bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle abzumelden. Setzen Sie sich einfach mit Ihrer Zulassungsstelle vor Ort in Verbindung, um weitere Informationen zu erhalten.
Für eine Abmeldung Ihres Fahrzeuges über T-KFZ Zulassungen sind folgende Unterlagen notwendig:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Handlungsvollmacht/Generalvollmacht
- Fahrzeugschein (ZB I)
- Kfz-Kennzeichen Ihres Fahrzeuges
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nur zu bestimmten Jahreszeiten oder für bestimmte Monate nutzen möchten, kann der Kauf eines Saisonkennzeichens sinnvoll sein. Auf diesem Kennzeichen werden am rechten Rand sowohl der erste als auch der letzte Monat der Gültigkeit eingetragen. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie das Fahrzeug außerhalb des Gültigkeitszeitraums nicht auf öffentlichen Straßen nutzen dürfen. Durch den Besitz eines Saisonkennzeichens entfällt jedoch die Notwendigkeit der regelmäßigen An- und Abmeldung, was Ihnen Zeit und Geld spart.
Eine Umkennzeichnung muss erfolgen, wenn eines oder beide Kennzeichen abhanden gekommen ist/sind oder eine Änderung des/der Kennzeichen erforderlich sind.
Bei folgenden Änderungen muss eine Umkennzeichnung des/der Kennzeichen erfolgen:
- Erteilung eines Saisonkennzeichen
- H-Kennzeichen
- E-Kennzeichen
- Wechselkennzeichen
Wenn Sie den Fahrzeugbrief Ihres Fahrzeugs verloren haben, kann nur der letzte Besitzer, bei dem der Brief noch vorhanden war, den Verlust melden. Um eine Neuausstellung des Fahrzeugbriefs bei der Zulassungsstelle zu beantragen, ist es erforderlich, eine eidesstattliche Versicherung zu unterzeichnen. Beachten Sie bitte, dass für den Prozess der Neuausstellung ausreichend Zeit eingeplant werden sollte, da dieser mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.