Ausfuhr- und Kurzzeitversicherung
Versicherung für Kurzzeitkennzeichen & Ausfuhrkennzeichen
Wenn es schnell gehen muss
Für Kurzzeit- und Ausfuhrversicherungen bieten unsere Filialen vor Ort eine vollständige Abwicklung aller Vorgänge für eine Zulassung. Als Versicherungsmakler nach §34 der Gewerbeordnung übernehmen wir dabei die komplette Kommunikation mit den Versicherungsgesellschaften und sorgen für eine schnelle Umsetzung aller nötigen Schritte bis hin zur Kennzeichenerstellung der Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen – auf Wunsch selbstverständlich inklusive einer Zulieferung mit DHL direkt zu Ihnen.
Und auch bei den Themen Kfz-Steuereinzug und Empfangsvollmacht bietet unser Unternehmen eine sichere Lösung für Ihre Probleme. Da für eine Zulassung von Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen eigentlich ein deutsches Bankkonto nötig ist, berechnen wir für Sie die Fahrzeugsteuer im Voraus und legen den fälligen Betrag in Ihrem Namen aus. Mit diesem Angebot können wir auch für Personen ohne deutsches Bankkonto die Zulassung von Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen ganz einfach erledigen.
Unser erfahrenes Team informiert Sie gerne und macht Ihnen ein unverbindliches Angebot über eine Versicherung für Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen. Nehmen Sie dafür einfach Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Ihre Vorteile
Schnelle Abwicklung
Persönlicher Kontakt
Kompletter Service
Starke Versicherungspartner
Kein deutsches Bankkonto nötig
Steuerauslegung möglich
FAQ
Fragen und Antworten zum Thema Ausfuhr- und Kurzzeitversicherung
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein temporäres Kennzeichen, das für einen zeitlich begrenzten Zeitraum ausgegeben wird, um Fahrzeuge vorübergehend im Straßenverkehr zuzulassen. Oft finden solche Kennzeichen ihren Einsatz bei einer Überführungsfahrt oder einem Werkstattbesuch. Ein Fahrzeug ist mit einem Kurzzeitkennzeichen für den angegebenen Zeitraum ohne eine dauerhafte Kfz-Zulassung auf öffentlichen Straßen nutzbar.
In Deutschland ist ein Kurzzeitkennzeichen in der Regel für maximal sechs Tage gültig. Es muss bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden und berechtigt den Fahrzeughalter, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht zu erfüllen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Kurzzeitkennzeichen bestimmten Auflagen und Einschränkungen unterliegen können. Zum Beispiel dürfen Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen in der Regel nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden und es gelten besondere Vorschriften bezüglich der Fahrzeugprüfung und der Nutzungsdauer.
Ein Ausfuhrkennzeichen ist auch als Zollkennzeichen oder Überführungskennzeichen bekannt. Es findet Verwendung bei dem Export oder der Überführung eines Fahrzeuges in ein anderes Land. Ein Ausfuhrkennzeichen ermöglicht es, das Fahrzeug legal auf öffentlichen Straßen zu bewegen, um es zum Bestimmungsort zu bringen, sei es innerhalb desselben Landes oder ins Ausland.
Das Ausfuhrkennzeichen ist in der Regel zeitlich begrenzt und mit bestimmten Auflagen verbunden. Die genauen Regelungen sind je nach Land unterschiedlich. In der Regel muss ein Versicherungsvertrag bestehen, um die gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht zu erfüllen. Das Ausfuhrkennzeichen enthält oft spezielle Buchstabenkombinationen oder Symbole, die darauf hinweisen, dass es sich um ein temporäres Kennzeichen handelt.
Ein Ausfuhrkennzeichen darf nur für den Transport des Fahrzeugs zum Bestimmungsort verwendet werden und stellt keine dauerhafte Zulassung im Zielland dar.