Mit dem Inkrafttreten der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) haben sich auch die Bestimmungen zu Kurzzeitkennzeichen geändert. Am 1. September 2023 wurde die Gültigkeitsdauer von bisher fünf Tagen auf jetzt sechs Tage erweitert.
In der FZV heißt es dazu: „Das Kennzeichenschild für das Kurzzeitkennzeichen hat außerdem ein Ablaufdatum zu enthalten, das bis zum Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages zu bemessen ist.“ Neu ist, dass der Ausstellungstag nicht mitzählt – die Dauer demnach den Ausstellungstag plus fünf weitere Tage umfasst, also insgesamt sechs Tage anstelle von fünf. Diese Anpassung bringt einen zusätzlichen Tag Flexibilität mit sich, was Überführungsfahrten betrifft. Das Betrifft auch die Gültigkeit der Kurzzeitversicherung, die für diese Art von Kennzeichen benötigt wird. Darüber hinaus hat unser Versicherungslieferant erfreulicherweise bestätigt, dass sich die Preise durch diese Änderung nicht erhöhen.
Da viele Internetseiten diese Änderung noch nicht aktualisiert haben, ist es umso wichtiger, dass wir alle informiert sind. Nur dann können wir bei der Beratung unserer Kunden Klarheit schaffen und alle auf den neuesten Stand bringen.