Nur noch 4 Wochen bis zum Start der digitalen Zulassung mit i-Kfz Stufe 4
Darauf haben viele gewartet – jetzt ist es fast so weit: Am 1. September tritt die neue Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Insbesondere Firmenkunden erhoffen sich davon eine wesentliche Erleichterung und Beschleunigung bei der Fahrzeugzulassung. Sie waren schließlich bisher von den digitalen Zulassungsprozessen ausgeschlossen.
Da uns in letzter Zeit zu diesem Thema viele Fragen erreicht haben, wollen wir noch einmal die wichtigsten Punkte der Neuerungen kurz und verständlich erklären.
Zunächst einmal eine kurze Erklärung: Was bedeutet die Abkürzung i-Kfz? Der Begriff steht für „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“. Aktuell wird dabei die Stufe 4 eingeführt. Die GKS ist die neue „Großkundenschnittstelle“ beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) und steht für registrierte Großkunden zur Verfügung, die Anträge abgeben wollen.
Die wesentlichen Änderungen, die sich durch die neue FZV ergeben, sind:
- Ausweitung des Vertrauensniveaus:
Dadurch sind zusätzlich zum Personalausweis alternative Authentifizierungsverfahren möglich. - Anbindung juristischer Personen:
Auch dieser Personenkreis kann dann Zulassungsanträge elektronisch abwickeln. - Vollautomatische Bearbeitung von Anträgen:
Eine vollständige Automatisierung der Antragsbearbeitung ist möglich. Das gilt für die Zulassungsvorgänge der Neuzulassung, der Wiederzulassung und der Umschreibung. - Sofort in Betrieb setzen:
Bei allen Zulassungsvorgängen besteht nun die Möglichkeit, „sofort loszufahren“ – mittels eines vorläufigen Zulassungsnachweises. - Tageszulassung:
Die Tageszulassung ist nun ein ganz neuer Vorgang, inklusive einer automatischen Abmeldung zum Ende eines Tages. - Außer Betrieb setzen:
Für eine Außerbetriebsetzung entfällt die Identifizierung der den Antrag stellenden Person. - Weitere Kennzeichenarten:
Auch E-, H- und Saison-Kennzeichen können im Onlineverfahren beantragt werden. - Günstigere Gebühren:
Die Gebühren für Onlineanträge reduzieren sich deutlich, teilweise um mehr als die Hälfte.
Zukünftig können juristische und natürliche Personen Zulassungsanträge digital einreichen – entweder über die dezentralen i-Kfz Portale der Zulassungsbehörden oder über eine Großkundenschnittstelle. Um Anträge beim KBA auf diese Art einreichen zu können, muss eine ganze Reihe von Anforderungen erfüllt sein. Zu den Wichtigsten gehören ein Antragsaufkommen von mindestens 500 Vorgängen pro Jahr und die Registrierung beim KBA als Großkunde.
Für alle digitalen Auftragsarten gilt: Die Daten müssen immer aus einem vorhandenen Datenbestand übernommen oder neu erfasst werden. Deshalb ist der Einsatz einer Software zwingend erforderlich – wie unsere „T-Kfz“, Ihre Lösung zur Auftragserteilung.
Auch wenn das alles kompliziert klingt: Sie können sicher sein, dass wir als Dienstleister darauf vorbereitet sind. Wir wickeln für Sie wie gewohnt alle Vorgänge sowohl analog (nach alter Art) als auch digital (nach neuer Art) problemlos ab.
Auch für die Zukunft der Fahrzeugzulassung ist die Tönjes Holding AG als erfahrene Dienstleisterin also in jedem Fall die richtige Partnerin.