Falsche Reifen im Sommerurlaub können teuer werden

Wer mit dem Auto in den Sommerurlaub fährt, sollte nicht nur an Sonnencreme und Warnwesten denken – sondern auch an die richtige Bereifung. Besonders bei Fahrten ins europäische Ausland gilt: Nicht jeder in Deutschland erlaubte Reifen ist dort automatisch zulässig. In Italien etwa drohen bei Verstößen Bußgelder von bis zu 1.734 Euro. Zwischen dem 16. Mai und dem 15. Oktober dürfen Winter- oder Ganzjahresreifen dort nur verwendet werden, wenn ihr Geschwindigkeitsindex mindestens dem im Fahrzeugschein entspricht. Ein höherer Index ist hingegen erlaubt.

Was viele Autofahrer außerdem nicht wissen: Auch die Angaben in den deutschen Fahrzeugpapieren können bei Kontrollen problematisch werden – selbst wenn die entsprechende Änderung fast 20 Jahre zurückliegt.

Warum in deutschen Fahrzeugpapieren oft nur eine Reifengröße steht

Seit 2005 ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) nur noch eine Reifengröße eingetragen – das sorgt bei vielen Autofahrern für Verunsicherung. Dabei heißt das nicht, dass andere Größen verboten sind. „Die Vereinfachung der Fahrzeugpapiere sollte behördliche Abläufe erleichtern und basiert auf einer EU-weiten Vereinheitlichung“, erklärt Werner Thermann von der Tönjes Holding AG. Hersteller übermitteln die Zulassungsdaten, die Behörden tragen daraufhin nur eine Reifendimension ein. Wer andere zulässige Reifengrößen fahren möchte, findet diese in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder in einem TÜV-Gutachten. Wichtig: Diesen Nachweis sollte man bei Kontrollen dabeihaben, um Diskussionen oder Bußgelder zu vermeiden.

Auto auf Straße in Italien
Vor der Reise in den Sommerurlaub, sollten Fahrzeughalter unbedingt einen Blick auf ihre Reifen werfen.

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